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Das Oberste Gerichtshof hat den Raumordnungsplan der westlichen Costa del Sol in der Provinz Málaga in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 mit vollem Recht für nichtig erklärt.
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Selbiger wurde durch das Urteil des Senats für Verwaltungsstreitverfahren des Obersten Gerichtshofes Andalusiens in Sevilla vom 21. September 2017 aufgehoben.
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Am 30. April 2018 wurde die Neufassung des Bauleitplanes von 1986 veröffentlicht. Am 3. Juli 2018 wurden die städtebaulichen Vorschriften des Bauleitplanes von 1986 veröffentlicht. Die Anpassung des Bauleitplanes von 1986 an das Raumordnungsgesetz Andalusiens wurde am 27. Juli 2018 vom Stadtrat beschlossen.
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In der Gemeinderatsversammlung vom 22. Dezember 2010 wurde endgültig die Teilanpassung ihres Flächennutzungsplans (PGOU) an das Andalusisches Stadtplanungsgesetz verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte am 17. Juni 2011 in der Ausgabe Nr. 115 des Amtsblatts der Provinz Malaga
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Die Änderung des Bauleitplans für Fuengirola wurde durch Beschluss der Provinzialkommission für Raum- und Stadtplanung vom 22. Februar 2011 genehmigt und im Amtsblatt der andalusischen Regierung (BOJA) Nr. 77 vom 19. April 2011 veröffentlicht.
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Nach der endgültigen Genehmigung der partiellen Anpassung an das Raumordnungsgesetz Andalusiens mittels Beschluss des Stadtrates im Plenum vom 26. März 2010 und deren Veröffentlichung im Amtsblatt der Provinz Nr. 18 vom 27. Januar 2011 wird die Neufassung des Bauleitplanes im Jahr 2013 verabschiedet.
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In der Vollversammlung des Gemeinderats vom 10. Februar 2012 wurde die Teilanpassung des Flächennutzungsplans (PGOU) an das Andalusische Gesetz über Städteordnung endgültig verabschiedet. Die Veröffentlichung erfolgte in der Ausgabe Nr. 95 des Amtsblatts der Provinz Malaga am 18. Mai 2012.
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Derzeit wird ein neuer Bauleitplan erarbeitet, um den Text an das Organgesetz für die Raumordnung Andalusiens [LOUA] anzupassen. Die vorherigen Versionen, wie vorbereitender Bauleitplan, anfängliche Genehmigung, zweite anfängliche Genehmigung, vorläufige Genehmigung sowie Ratifizierung der vorläufigen Genehmigung sind derzeit ausgesetzt, da noch Korrekturen zum Zwecke der Anpassung an die Parameter des besagten Raumordnungsgesetzes vorgenommen werden müssen.
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Die Teilanpassung der Ersatzregelung für die Planung wurde von der Plenarsitzung des Stadtrates mittels Beschluss vom 4. März 2010 verabschiedet und im Amtsblatt der Provinz, Ausgabe Nr. 30 vom 14. Februar 2011, veröffentlicht.
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In dieser Gemeinde wird derzeit der Bauleitplan geändert; er befindet sich in der Phase der vorläufigen Genehmigung.
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Das Plenum der Gemeindeverwaltung Istán genehmigte in ordentlicher Sitzung am 10.06.2009 einen ersten Bauleitplan, wobei besagte Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 122 der Provinz Málaga vom 26.06.2009 erschien.