Unsere Kanzlei wurde in Oktober 1996 ereöffnet. Dank dieser langen Berufslaufbahn sind wir mit den aktuellen Gegebenheiten an der Costa del Sol gründlich vertraut.
Wir verfügen über eine landjährige und nachweisbare Erfahrung, sowohl mit den verschiedenen öffentlichen Stellen auf örtlicher, regionaler und staatlicher Ebene, wie auch mit den Gerichten aller Städte an der Costa del Sol, einschliesslich Malaga, die Provinz Haupstadt, bis zu den höchsten Instanzen.
Das Hauptziel unserer beruflichen Aktivität besteht darin, Qualität bei unseren Dienstleistungen an unseren Kunden zu liefern, dabei zuvorkommend zu sein und einen individuellen Service zu bieten. Dafür haben wir ein Team von erfahrenen Profis mit einem tadellosen Ansehen zusammengestellt und arbeiten zusammen mit anderen ausgewählten Profis, um einen umfassenden Service, nicht nur von einem rechtlichen Standpunkt, sondern auch jedmögliche technische Beratung (Architekten, Vermesser, Ingenieure, usw...) wie auch buchhaltungstechnische, steuer- oder arbeitsrechtsmässige Beratung anbieten zu können.
Da in unserer Kanzlei Englisch, Französisch und Deutsch gesprochen werden, ist ein grosser Teil unserer Arbeit die Beratung von internationalen Kunden, meistens in Zivil-, Immobilien- und Stadtplanungsrecht.
Ferner, ein der beiden Anwälte, der umfangreiche Erfahrung im Straf- und Familienrecht besitzt, wäre in der Lage turnusmässig als Pflichtverteidiger gegebenenfalls tätig zu werden.
Wir arbeiten zusammen mit anderen Rechtsanwaltskanzleien in den wichtigsten Städten Spaniens und in anderen Ländern.